Wissen · Sicherheit
Technische und organisatorische Maßnahmen
Technische und organisatorische Maßnahmen – häufig kurz TOM genannt – sollen ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleisten.
Keine allgemeingültige Maßnahmenliste
Angemessene Maßnahmen hängen von Art, Umfang, Umständen und Zweck der Verarbeitung sowie von den möglichen Folgen für betroffene Personen ab. Eine kleine öffentliche Website benötigt andere Schutzmaßnahmen als ein Kundenportal, eine medizinische Anwendung oder eine umfangreiche Beschäftigtendatenbank.
Zugänge und Berechtigungen
- individuelle Benutzerkonten statt gemeinsam verwendeter Zugänge
- nur die für eine Aufgabe erforderlichen Berechtigungen
- starke Authentisierung und Mehrfaktor-Authentifizierung
- zeitnahe Sperrung nicht mehr benötigter Konten
- regelmäßige Überprüfung privilegierter Zugänge
Vertraulichkeit und sichere Übertragung
- Transportverschlüsselung für Websites und E-Mail-Systeme
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für besonders schutzbedürftige Inhalte
- Verschlüsselung mobiler Geräte und geeigneter Datenträger
- sichere Verwaltung kryptografischer Schlüssel und Wiederherstellungscodes
Verfügbarkeit und Wiederherstellung
- regelmäßige, automatisierte und ausreichend getrennte Backups
- praktisch getestete Wiederherstellungsverfahren
- Überwachung wichtiger Systeme und ausreichender Speicherkapazitäten
- Notfallkontakte und klare Verantwortlichkeiten
Aktualisierung und Systempflege
- geregeltes Patch- und Schwachstellenmanagement
- Inventar eingesetzter Systeme, Anwendungen und Abhängigkeiten
- Entfernung nicht mehr benötigter Software und Dienste
- sichere Standardkonfigurationen und dokumentierte Änderungen
Protokollierung und Kontrolle
Sicherheitsprotokolle sind für die Erkennung von Angriffen und Fehlern zwingend erforderlich. Gleichzeitig enthalten sie häufig personenbezogene Daten. Deshalb benötigen sie einen klaren Zweck, beschränkte Zugriffsrechte, angemessene Löschfristen und Schutz vor Manipulation.
Löschung und Entsorgung
- nachvollziehbare Löschregeln (sicheres Löschen) für unterschiedliche Datenarten
- sichere Löschung oder Vernichtung ausgemusterter Datenträger
- Berücksichtigung von Kopien, Exporten und Backups
- Kontrolle der Löschung bei eingesetzten Dienstleistern
Organisation und regelmäßige Überprüfung
Technik allein genügt nicht. Beschäftigte benötigen verständliche Vorgaben, passende Schulungen und bekannte Meldewege für Fehler oder mögliche Datenschutzverletzungen. Maßnahmen müssen außerdem regelmäßig auf ihre Wirksamkeit geprüft und an veränderte Risiken angepasst werden.
Artikel 25 und 32 der Datenschutz-Grundverordnung bei EUR-Lex (externe Website)
Eine TOM-Liste ist keine universelle Sicherheitsgarantie. Auswahl, Ausgestaltung und Dokumentation müssen zum tatsächlichen Risiko passen.